Erdbestattung

Bestattungen in Schönebeck Eine Erdbestattung muss in Deutschland immer auf einem Friedhof erfolgen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Verstorbene wird in einem Sarg beigesetzt. Die Trauerfeier findet vor der Beisetzung statt. Anschließend begleiten die Trauergäste den Sarg zum Grab. Die Beisetzung erfolgt innerhalb von 10 Tagen.


Arten von Grabstätten

Erdreihengräber haben ein Nutzungsrecht von 25 Jahren und können nicht verlängert werden.

Einzel-, Doppel- oder Familien-Wahlstellen können nach eigenen Wünschen unter den unbelegten Stellen ausgewählt werden. Das Nutzungsrecht von 30 Jahren kann nach Ablauf verlängert werden. Erfolgen auf Wahlgrabstellen weitere Bestattungen, so muss das Nutzungsrecht immer wieder verlängert werden. Dies ist erforderlich, um die Ruhezeit des Letztbestatteten einzuhalten.

Anonyme Erdbestattungen sind in Schönebeck auf dem Ostfriedhof möglich. Üblicher Weise können die Angehörigen bei der anonymen Erdbestattung nicht anwesend sein und kennen die genaue Lage des Grabes nicht. Es gibt jedoch die Möglichkeit eine sogenannte halbanonyme Erdbestattung anzubieten. Bei dieser Variante können die Angehörigen an der Beisetzung teilnehmen.

bild


Fragen beantworten wir Ihnen gern persönlich. Rufen Sie an 03 9 28 / 7 60 20.




Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt, der ist nicht tot, nur fern; tot ist nur, wer vergessen wird. [SENECA]