Feuerbestattung
Urnen müssen in Deutschland beigesetzt werden und dürfen nicht zu Hause aufbewahrt werden. Mögliche Arten der Urnenbeisetzungen sind zum Beispiel auch die See- oder Naturbestattung.Die Einäscherung eines Verstorbenen erfolgt immer mit dem Sarg in einem zugelassenen Krematorium.
Für die Trauerfeier können Sie zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden. Einmal die Trauerfeier mit Sarg oder die Trauerfeier mit der Urne. Bei der Trauerfeier mit Sarg erfolgt anschließend die Überführung in ein Krematorium. Die Beisetzung der Urne erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt. Entweder im Familienkreis oder anonym. Bei der Trauerfeier mit Urne erfolgt anschließend die Beisetzung im Familienkreis oder anonym.
Arten von Grabstätten
Urnenreihengräber haben ein Nutzungsrecht von 15 Jahren und können nicht verlängert werden.Einzel-, Doppel- oder Familien-Wahlstellen können nach eigenen Wünschen unter den unbelegten Stellen ausgewählt werden. Das Nutzungsrecht von 20 Jahren kann nach Ablauf verlängert werden. Erfolgen auf Wahlgrabstellen weitere Bestattungen, so muss das Nutzungsrecht immer wieder verlängert werden. Dies ist erforderlich, um die Ruhezeit des Letztbestatteten einzuhalten.
Urnengemeinschaftsgräber haben ein Nutzungsrecht von 15 Jahren.
Fragen beantworten wir Ihnen gern persönlich. Rufen Sie an 03 9 28 / 7 60 20.
Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt, der ist nicht tot, nur fern; tot ist nur, wer vergessen wird. [SENECA]