Bestattungen in Schönebeck

Was Sie im Trauerfall beachten sollten.

Ist der Tod im eigenen Haus eingetreten benachrichtigen Sie bitte den Notarzt oder Ihren Hausarzt, welcher den eingetretenen Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellt.

Ist der Tod in einem Krankenhaus, einem Heim o.ä. Einrichtung eingetreten wird dies von dem dortigen Personal veranlasst. Bitte hinterlegen Sie nach Möglichkeit, welchen Bestatter Sie im Fall des Ablebens wählen möchten.

Gerne informieren wir Sie über eine Bestattungsvorsorge, um Ihnen Ruhe, Entlastung und Sicherheit zu geben.


Folgende Unterlagen werden benötigt

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde / Stammbuch ggf. Scheidungsurteil bei Geschiedenen
  • bei Verwitwung die Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Personalausweis / Reisepass
  • letzter Rentenbescheid
  • Versicherungskarte der Krankenkasse
  • Versicherungspolicen (Sterbegeldversicherung, Vorsorgevertrag)
  • Graburkunde, wenn schon eine Grabstelle vorhanden ist



Keine Papier? Was nun?

Wichtige Informationen sind z.B. Geburtsdatum und Ort oder der Eheschließungsort.

Unsere Mitarbeiter können mit diesen Informationen die zuständigen Standesämter ermitteln und somit Ersatzurkunden anfordern.


Woran Sie noch denken sollten

  • Angehörige und Freunde benachrichtigen
  • evtl. Erbschein beantragen
  • Testament eröffnen lassen
  • Wohnung, Telefon und Zeitung kündigen
  • abmelden jeglicher Versicherungen
  • Daueraufträge bei Banken ändern
  • Lebenslauf der/des Verstorbenen für Pfarrer/Redner zusammenstellen
  • Erwerb einer Grabstelle (siehe Grabarten) bei der Friedhofsverwatung
  • bei der LVA, BFA etc. die Witwen/r-Rente beantragen


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Fragen beantworten wir Ihnen gern persönlich. Rufen Sie an 03 9 28 / 7 60 20.




Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt, der ist nicht tot, nur fern; tot ist nur, wer vergessen wird. [SENECA]